Doppelter Steuerspareffekt: Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden und das Vorsorgekonto 3a fällt nicht ins steuerbare Vermögen.
Frei wählbarer Einzahlungsbetrag
Vorzugszins beim Anlagekapital
Risiken wie Tod und/oder Invalidität können abgesichert werden.
Es gelten folgende Maximalbeträge für die Einzahlung im Jahr 2025:
Für versicherte einer Pensionskasse beträgt der
Maximalbeitrag CHF 7'258.-
Nicht-Pensionskassenversicherte (Selbständigerwerbende): Einzahlung von 20 % des Erwerbseinkommens in die 3. Säule, bis zum Betrag von maximal CHF 36'288.–
Neu ab dem Jahr 2025 ist es möglich, rückwirkende Einzahlungen in die Säule 3a vorzunehmen.
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